Corona-Spezial

Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus verlängert

08.10.2021

Die Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) um eine Verlängerung der Antragsfristen bei der Überbrückungshilfe III Plus haben Erfolg gehabt:

Die Antragsfrist wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Maßgeblich sind nach Rücksprache mit dem BMWi die Aussagen der nachfolgend aufgeführten Pressemitteilung. Im FAQ-Katalog des BMWi findet sich eine missverständliche Formulierung (Stand 07.10.21). Die Fristverlängerung gilt nur für die Überbrückungshilfe III Plus, nicht auch für die Überbrückungshilfe III.

Button OnlineAnsichtoText  Pressemitteilung BMWi
zurück zur Übersicht

Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
info@stbk-nuernberg.de

 


Logo: Ihr Steuerberater