Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus verlängert
08.10.2021
Die Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) um eine Verlängerung der Antragsfristen bei der Überbrückungshilfe III Plus haben Erfolg gehabt:
Die Antragsfrist wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Maßgeblich sind nach Rücksprache mit dem BMWi die Aussagen der nachfolgend aufgeführten Pressemitteilung. Im FAQ-Katalog des BMWi findet sich eine missverständliche Formulierung (Stand 07.10.21). Die Fristverlängerung gilt nur für die Überbrückungshilfe III Plus, nicht auch für die Überbrückungshilfe III.
Pressemitteilung BMWi |
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