Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
23.11.2021
Am 23. November wurde das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ im Bundesgesetzblatt (BGBl I, 2021, 4906) veröffentlicht/verkündet.
Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Infektionsschutzgesetz | |
Gesetzesentwurf mit Begründung |
Weitere Informationen sind auf den Seiten der zuständigen Ministerien und Behörden abrufbar. Dies sind insbesondere:
Unter anderem auf diesen Seiten werden Informationen/Mittteilungen/FAQ sowie Kontaktdaten zu Hotlines und Ansprechpartnern bereitgestellt.
Die Steuerberaterkammer Nürnberg bittet um Verständnis, dass keine konkreten Auskünfte/Informationen bzw. rechtliche Beratungsleistungen zu arbeitsschutz- bzw. infektionsschutzrechtlichen Fragestellungen erteilt werden können und dürfen. Es kann nur in allgemeiner Form, wie beispielsweise über die Homepage oder den Newsletter, über den aktuellen Stand und die gesetzlichen Vorgaben informiert werden.
Sollte nach Durchsicht der Verordnung sowie deren Begründung daher noch Klärungsbedarf bestehen, wenden Sie sich bitte an die für die Beurteilung solcher Fragen zuständigen Stellen (Ministerien/Behörden). Wir danken für Ihr Verständnis.
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