Corona-Hilfen - Fristenupdate
30.11.2021
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich erfreut gezeigt, dass ihre Bemühungen und intensiv geführten Diskussionen mit dem BMWi Wirkung zeigen. Folgende Fristen wurden verlängert:
- Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus endet nun am 31. März 2022.
- Die Antragsfrist für die Neustarthilfe Plus wurde bis 31.03.2022 verlängert.
- Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I, II, III und III Plus, für die Neustarthilfe Plus und die November- und Dezemberhilfe kann bis zum 31.12.2022 eingereicht werden.
Bitte beachten Sie:
Die Schlussabrechnung der Neustarthilfe muss bei Direktanträgen bis zum 31.12.2021 eingereicht werden. Bei Antragstellung über prüfende Dritte endet die Frist erst am 30. Juni 2022.
Alle Details sind dem unten genannten Link zur Endabrechnung zu entnehmen.
ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de | |
Endabrechnung Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus |
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