Steuerverfahrensrechtliche Corona-Hilfsmaßnahmen
03.02.2022
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine nochmalige Verlängerung der steuerverfahrensrechtlichen Hilfsmaßnahmen erlassen, etwa die Möglichkeit, für bis zum 31. März 2022 fällige oder fällig werdende Steuern im vereinfachten Verfahren eine zinslose Stundung bzw. einen Vollstreckungsaufschub zu beantragen.
BMF-Schreiben 31.01.2022 |
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