Vollmachtsdatenbank
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Login/Registrierung

Bitte beachten Sie, dass der Zugang nur über den Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer Nürnberg oder bei Untervollmachten über eine SmartCard für Berufsträger möglich ist. Falls Ihre Kanzlei noch nicht für die Vollmachtsdatenbank registriert ist, können Sie sich über den Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer Nürnberg registrieren.

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VDB Anwendung

ANWENDUNG    REGISTRIERUNG 
(Eintragung der Vollmachten, Übertragung an die Finanzverwaltung, Verwaltung der Kanzlei(en)...   (führt zum Registrierungsdialog, über den der Nutzungsvertrag für die VDB abgeschlossen werden kann)

VDB - DIVA II Funktionalitäten

Bei „DIVA II“ handelt es sich um eine weitere Ausbaustufe des bereits seit Frühjahr 2020 in ELSTER-Online integrierten digitalen Verwaltungsakts (DIVA), der es der Finanzverwaltung bislang ermöglicht hat, digitale Einkommensteuererstbescheide an Steuerpflichtige zu übermitteln.

Die zweite Ausbaustufe erweitert die Einsatzmöglichkeiten des digitalen Verwaltungsaktes. So wird es u. a. möglich sein, jegliche Verwaltungsakte (z. B. auch Änderungs- und Schätzungsbescheide) sowie sonstige Mitteilungen vom Finanzamt in digitaler Form an die Steuerpflichtigen zu übermitteln. Neben den bislang ausschließlich erfassten Fällen der Einkommensteuer werden zukünftig zudem auch weitere Steuerarten wie etwa die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer einer digitalen Bescheidübermittlung zugänglich sein.

Seit dem 15. März 2023 steht dem Berufsstand die neue Version der VDB zur Verfügung. Diese bietet die zusätzliche Möglichkeit, die elektronische Bescheidbekanntgabe in der VDB zu aktivieren.Um elektronische Bescheide empfangen zu können, ist zu beachten, dass der Abruf der Bescheide durch die jeweilige Kanzleisoftware unterstützt werden muss.

Voraussetzung hierfür ist die Nutzung einer entsprechend kompatiblen Fachsoftware, welche die aktuelle ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung integriert.

Weiter ist zu beachten, dass täglich nur eine begrenzte Anzahl an Vollmachten verarbeitet werden können. Aus diesem Grund kann es an einzelnen Tagen dazu führen, dass einzelne Funktioneninaktiv sind. Diese stehen am Folgetag wieder zur Verfügung.

In einzelnen Bundesländern kann es ggf. noch zu Papierbescheiden kommen, obwohl die elektronische Bescheidbekanntgabe in der Vollmachtsdatenbankaktiviert wurde.

VDB - Übernahme durch BStBK seit 1. Juli 2020

HOTLINE 0911 / 319-36893 (kostenpflichtig)

VDB Logo RGB300x128Seit 1. Juli 2020 hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) die Vollmachtsdatenbank (VDB) in den Eigenbetrieb übernommen. Die DATEV eG fungiert nur noch als technischer Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer.

Für jede in der Vollmachtsdatenbank registrierte Kanzlei ist ein neuer Vertrag zwischen Bundessteuerberaterkammer und dem Nutzer seit 01.07.2020 notwendig.

Frist zur Umstellung verpasst?

  1. Da der mit der DATEV eG bestehende Nutzungsvertrag zum 30. Juni 2020 endet, ist zunächst eine Neuregistrierung in der VDB und der Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages mit der Bundessteuerberaterkammer erforderlich.

  2. Im Anschluss muss der DATEV eG bis spätestens zum 30. Juli 2020 ein Auftrag zur Übertragung der Vollmachtsdaten in die VDB der BStBK erteilt werden:

    Button OnlineAnsichtoText Weisungsformular

    Das ausgefüllte und unterzeichnete Weisungsformular ist ausschließlich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu übersenden.

  3. Nach Durchführung der Datenübertragung erhält der Steuerberater per E-Mail eine Bestätigung.

  4. Im Anschluss daran kann er die VDB öffnen und die gespeicherten Vollmachten können an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

BStBK

Alle nötigen Informationen zur Vollmachtsdatenbank finden Sie auf den Seiten der Bundessteuerberaterkammer:

Button OnlineAnsichtoText  BStBK - Vollmachtsdatenbank



 

 

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VDB - allgemeine Informationen

Zum Jahresbeginn 2014 hat die Finanzverwaltung die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) eingeführt. Hierfür werden dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten die zu seiner Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Finanzverwaltung bietet hierfür in MeinELSTER verschiedene elektronische Verfahren für die Berechtigung zum Datenabruf an. Diese sind für den Kanzleibetrieb jedoch weitgehend untauglich, sodass die Kammern bereits frühzeitig als Alternative die sog. „Vollmachtsdatenbank“ (VDB) für den Berufsstand entwickelt haben.

Mit der VDB ist es gelungen, den Berufsangehörigen die Möglichkeit zu geben, die bei der Finanzverwaltung von Dritten hinterlegten Daten einzusehen, zu überprüfen und in die Steuererklärung ihrer Mandanten zu übernehmen.

Für den einzelnen Steuerberater bedeutet die VDB in erster Linie Arbeitserleichterung und Zeitersparnis. Das komfortable Massenverfahren ersetzt die aufwendige Verwaltung der persönlichen Identifikationsnummern der Mandanten für MeinELSTER. Die neuen Integrationsmöglichkeiten in die EDV erleichtern die Prozesse rund um die Steuerberatung und minimieren durch Automatisierung Fehlerquellen. Die VDB erweitert die elektronische Kommunikation und rüstet Steuerberater für den Weg zur „papierarmen“ Kanzlei.

Zur elektronischen Verwaltung der Vollmachten, deren elektronischen Übermittlung an die Steuerverwaltung und den sicheren Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung elektronisch gespeicherten Daten steht die Nutzung der VDB zur Verfügung.

Welche Vorteile bietet die VDB?

  • Als bevollmächtigter Steuerberater legitimieren Sie sich für den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten Ihrer Mandanten.
  • Sie kennen bereits während der Bearbeitung der Steuererklärung die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten. Sie können diese Daten prüfen und bei Abweichungen Ihren Mandanten informieren, um gegebenenfalls gemeinsam mit ihm eine Bereinigung dieser Daten bei der bereitstellenden Institution zu veranlassen.
  • Sie haben die Möglichkeit, die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten durch Ihre Bearbeitungssoftware (soweit diese es ermöglicht) zu übernehmen. So vermeiden Sie Erfassungsfehler. Folgende Daten können beispielsweise abgerufen werden:
    - die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten
    - Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
    - Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
    - Vorsorgeaufwendungen
    - Steuerkontodaten (falls die erteilte Vollmacht das Recht beinhaltet)
  • Sie können Vertretungsvollmachten anzeigen und Bekanntgabevollmachten übermitteln. Sofern Sie der Steuerberaterkammer stets Ihre aktuelle Praxisadresse mitteilen, ist durch den werktäglichen Abgleich der Vollmachtsdatenbank mit den Daten des Berufsregisters der Steuerberaterkammer gewährleistet, dass die Bescheide der Finanzverwaltung an die richtige Adresse übermittelt werden.

Zum Abruf der elektronischen Daten (VaSt) können die von den Softwareanbietern zur Verfügung gestellten Programme oder alternativ die von der Finanzverwaltung in MeinELSTER angebotenen Verfahren genutzt werden.

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Standardvollmacht zur Vertretung in Steuersachen

(Juli 2019)

Bei Nutzung der VDB zum Abruf der elektronischen Daten aus der VaSt muss der Mandant den Berufsträger hierzu ausdrücklich schriftlich auf der Grundlage einer Standardvollmacht bevollmächtigen.

Die Standardvollmacht wurde mit BMF-Schreiben vom 10.10.2013 (IV A 3 – S 0202/11/10001 -, BStBl I S. 1258) eingeführt und mit BMF-Schreiben vom 03.11.2014 (IV A 3 – S 0202/11/10001 -, BStBl I S. 1400) und 01.08.2016 (IV A 3 – S 0202/15/10001 -, BStBl 2016 I S. 662) nochmals überarbeitet.
 
Mit BMF-Schreiben vom 08.07.2019 – IV A 3 – S 0202/15/10001 wurde das amtliche Muster für eine Bevollmächtigung zur Vertretung in Steuersachen mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Vollmachten, die nach den bisher veröffentlichten amtlichen Mustern (vgl. BMF-Schreiben vom 10.10.2013, 03.11.2014 bzw. 01.08.2016) erteilt wurden, gelten unverändert weiter. Für neu erteilte Vollmachten muss ab dem 08.07.2019 die neue Standardvollmacht verwendet werden.

Die Standardvollmacht geht vom Grundsatz einer umfassenden Bevollmächtigung aus. Es sind daher diejenigen Steuerarten und sonstigen Angelegenheiten anzukreuzen, für die die Vollmacht nicht gelten soll.

Der Inhalt der Standardvollmacht wird elektronisch in der Vollmachtsdatenbank hinterlegt. Die Eingabe der Vollmacht erfolgt durch den Berufsangehörigen selbst, ebenso ist jede Änderung oder Löschung bei Beendigung des Mandates bzw. Widerruf der Vollmacht unverzüglich einzutragen. 

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Download/Link

Kosten

Die Nutzung der VDB ist kostenpflichtig. Im Rahmen der Registrierung zur VDB wird ein entsprechender Nutzungsvertrag abgeschlossen, in dem die näheren Details geregelt werden. Die Vergütung für die Nutzung der VDB (ohne Service) beträgt pro Kalenderjahr pro Vollmacht 0,60 Euro netto zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.

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Zugang über Kammermitgliedsausweis

Um sich für die Nutzung der VDB zu legitimieren, benötigen Steuerberater den Kammermitgliedsausweis mit Smartcard-Funktion, der als Berufsträgerausweis von der Steuerberaterkammer Nürnberg bereits für ihre Mitglieder kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Zwingende Voraussetzung für die Nutzung des Kammermitgliedsausweises als Smartcard ist die Eintragung im Verzeichnisdienst der DATEV, da die Eintragung bei jedem Abruf der Steuerdaten von der Finanzverwaltung zur Wahrung des Steuergeheimnisses geprüft wird.

Hierzu ist das Formular zur Identifizierung, das den Unterlagen zum Kammermitgliedsausweis beigefügt war, auszufüllen und zusammen mit der Ausweiskopie an die im Formular genannte Adresse zu senden. Um die im Kammermitgliedsausweis gespeicherten Daten auslesen und auch elektronisch nutzbar machen zu können, wird zudem ein SmartCard-Lesegerät und eine entsprechende Software benötigt.

Weitere Informationen, z. B. zu geeigneten SmartCard-Lesegeräten sowie die kostenlose Software „Sicherheitspaket compact VDB“, stehen unter www.datev.de/kammermitgliedsausweis.

Hinweis: Der Kammermitgliedsausweis wird mit den im Berufsregister gespeicherten Daten produziert. Veraltete oder fehlende Daten des Kammermitgliedsausweises können zu Einschränkungen bei den Anwendungsmöglichkeiten führen. Für die Lieferung einer Ersatzkarte (z.B. bei Verlust, Beschädigung oder Änderung von Zertifikatsdaten) wird gem. § 3 I Ziff. 14 Gebührenordnung eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.

Bei Fragen zur Anwendung oder Inbetriebnahme des Kammermitgliedsausweises unterstützen Sie ergänzend auch unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle.

Die Finanzverwaltung überprüft aus Sicherheitsgründen bei jedem Abruf von Steuerdaten die Signatur der verwendeten SmartCard. Wenn diese nicht identifiziert ist, erhalten Sie keinen Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten. 

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Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
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